Recht der Medien

Die Kanzlei hat sich als kompetenter Berater der Medienwirtschaft, insbesondere im Fernseh- und Hörfunkbereich sowie bei der Vertretung von Zeitschriften- und Zeitungsverlagen einen Namen erworben.

Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Spezialkenntnisse in den Gebieten:

  • Recht der öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehveranstalter/ -anbieter (z.B. Vergabe von Rundfunklizenzen)
  • Telekommunikationsrecht
  • Urheberrecht einschließlich Lizenzvertragsrecht
  • Presserecht
  • Verlagsrecht
  • Jugendschutz
  • Schutz von Webseiten
  • Schutz von Domainnamen
  • Erstellen von AGB
  • Beurteilung der Zulässigkeit von Werbung und Sonderwerbeformen im TV-Bereich
  • Erarbeitung von Formulierungshilfen für Gesetzgebungsvorhaben, beispielsweise Bayerisches Mediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag
  • Abwehr angedrohter medienrechtlicher Lizenzentzüge, beispielsweise wegen des Vorwurfs von Schleichwerbung
  • Rechtliche Auseinandersetzungen, Verhandlungen und sonstige Verfahren mit Institutionen, Verbänden und Verwertungsgesellschaften im medienrechtlichen Bereich (z.B. BLM, GEMA, VG-Media, VGL, VG-Wort, VPRT, ANGA)

Zu unseren Mandanten zählen auch Kabelnetzbetreiber, Verlage, Agenturen, Produzenten, Contentprovider, Anbieter von Internetportalen, Unternehmen aus dem Bereich der neuen Medien und der Unterhaltungsindustrie sowie aus der Computerbranche. Hier stellen sich vor allem Rechtsfragen im Hinblick auf Lizenz- und Nutzungsverträge, das Internet und andere multimediale Techniken sowie bezüglich der Vorbereitung und Durchführung von Großveranstaltungen.

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