STEGER. WEIDMANN. SCHMIDL.
Ihre kompetenten Partner in allen Rechtsfragen.
Mit rund 20 Jahren Berufserfahrung betreuen unsere
Namenspartner Mandanten im In- und Ausland.
Umfassend, kompetent, zielführend und erfolgreich.
Zur Person
- Partner der Sozietät Steger, Weidmann, Schmidl – Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft
Zulassung als Rechtsanwalt
- Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht
Zulassung als Steuerberater
Diplom-Kaufmann (Universität)
Master of Laws (LL.M.)
Schiedsrichter bei der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.)
Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht
Beruflicher Werdegang
- Berufserfahrung im In- und Ausland als Rechtsanwalt und Steuerberater im Angestelltenverhältnis in sehr renommierten (Groß-) Kanzleien und Unternehmen
Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Steuerberater im Partnerstatus
Regelmäßiger Referent bei Veranstaltungen und Seminaren zu aktuellen Fragen im Steuer- und Gesellschaftsrecht
Ausbildung
Abitur
Studium der BWL
Studium der Rechtswissenschaften, erstes und zweites Staatsexamen in Bayern
Steuerberaterexamen
LL. M.
Publikationen
Übernahme des Kapitels 10 „Umwandlungen“ im Betriebsstätten Handbuch, 2. Auflage 2018, herausgegeben von Professor Dr. F. Wassermeyer VRiBFH a. D. u. a.
§ 13b UStG und der Wechsel des Steuerschuldners in der Baubranche, ZfBR 2015, 731 ff. (mit Tschäpe)
The new EU VAT Rules on the Place of Supply of B2C E-Services, EC Tax Review 2015, 105 ff.
Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten bei zweigliedrigen Gesellschaften mit identischen Beteiligungsverhältnissen, DStR 2014, 1500 ff.
Urteilsanmerkung zu BFH, Urt. v. 8.8.2013, V R 8/12 (Keine Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter im Bereich der Arbeitstherapie), SteuK 2014, 63
Einschränkungen bei der Entlastung deutscher Abzugssteuern nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG – aktuelle Anwendungsfragen, Beih zu DStR 23/2013, 35 ff. (mit Schaflitzl)
Kriterien der Rechtsprechung für eine erfolgsabhängige Vergütung beim partiarischen Darlehen, BB 2012, 1059 ff.
Aktien- bzw. Optionsgewährung an Arbeitnehmer im Steuerrecht, BB 2012, 809 ff. (mit Curdt)
Übertragung von Wertgegenständen aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft:
– Teil I in der FR 2012, 205 ff.
– Teil II in der FR 2012, 344 ff.Nur steuerlich zulässige Rücklagen und außerbilanzielle Korrekturen im Konzept der latenten Steuern des § 274 Abs. 1 HGB, DStR 2011, 2108 ff.
Fremdsprachen
Englisch, Spanisch, Französisch