Gesellschaftsrecht

Auf diesem Gebiet befasst sich die Kanzlei mit allen Rechtsfragen, die sich von der Gründung einer Gesellschaft über eine mögliche Umwandlung bis zur etwaigen Beendigung stellen können.

In diesem Zusammenhang beraten wir insbesondere hinsichtlich:

  • der Wahl der Rechtsform
  • des Entwurfs von Gesellschaftsverträgen
  • der Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschaftersammlungen
  • der Verhandlung und Gestaltung von komplexen Verträgen über den Erwerb von Unternehmensanteilen
  • der Umstrukturierung bestehender Gesellschaften (z.B. Unternehmenskauf, Verkauf von Geschäftsanteilen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz etc.)
  • der Lösung gesellschaftsinterner Konflikte
  • der im Zusammenhang mit einer Unternehmens- und/oder Unternehmernachfolge anfallenden Rechtsfragen

In Ergänzung zur rechtlichen Beratung kann die Kanzlei auf Erfahrungen zurückgreifen, die verschiedene Kollegen als Geschäftsführer oder Gesellschafter von Unternehmen gewonnen haben.

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