Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Wir beraten Sie im Vorfeld der Eheschließung bei der Errichtung eines Ehevertrages und bei der Lösung rechtlicher Probleme aus und im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe.

Unsere Beratung erstreckt sich insbesondere auf:

  • Errichtung eines Ehevertrages
  • Folgesachen einer Ehescheidung, insbesondere Zugewinn, Unterhalt, Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat, elterliche Sorge
  • Vermögensauseinandersetzung, Berücksichtigung steuerlicher Besonderheiten bei Trennung und Ehescheidung von Unternehmerehepaaren
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, vorweggenommene Erbfolge, steuergünstige Vermögensübertragungen
  • Errichtung einer Familiengesellschaft

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